Ich steige aus

Ende November 2019 bin ich von einem längeren Aufenthalt in Thailand zurück gekommen in die Schweiz und wurde so krank, dass ich mich gar nicht erinnere, wann ich das letzte mal so ausgenocked war. Mit grippeähnlichen Symptomen lag ich ganze 14 Tage im Bett. Es begann mit einem Kratzen im Hals und einem hartnäckigen Husten. Zudem Fieber über 40° während 3 Tagen und Nächten und massiven Kopf- und Gliederschmerzen. Insgesamt blieb ich 4 Wochen zu Hause und verbrachte auch die Weihnachtsfeiertage mehrheitlich im Bett. Das war alles noch vor C*-19.

Als in Deutschland die 3G-Chose los ging, hatte ich diesen Frühling den Impuls, einen Bluttest zu machen – vielleicht hatte ich die Infektion ja bereits durchgemacht und Antikörper!?

So war ich in einer Arztpraxis und die MPA nahm mir das Blut ab. Ein Arzt kam rein und fragte, wieso ich diesen Antigen-Test wolle, ob ich Symptome hätte. Ich verneinte. Ich erzählte ihm von meiner Geschichte und meiner Vermutung. Er fragte darauf, ob ich denn damals einen PCR Test hätte machen lassen. Ich verneinte und sagte ihm, dass es das im Dezember 2019 noch gar nicht gegeben hätte. Darauf hin sagte er (ich zitiere sinngemäss): „Frau Schmidt, es ist ganz egal, wie dieser Antigen-Test rauskommt. Auch wenn wir nachweisen können, dass sie genug Antikörper im Blut haben, dann gelten sie nicht als genesen.“ Ich tat überrascht und fragte nach. Er: „Erstens liegt ihre Erkrankung zu weit zurück. Auch mit genübend Antikörpern gelten sie nur 6 Monate nach der Erkrankung als genesen.“ Ich machte grosse Augen. Er fuhr fort: „Zudem können wir sie nur als genesen deklarieren, wenn die Erkrankung mit einem PCR Test nachgewiesen wurde.“ Ich: „Verstehe ich sie richtig, Herr Soundso, angenommen der Bluttest weist nach, dass ich eine grosse Anzahl an Antikörpern habe, auch nach über einem Jahr, und dass mein Immunsystem wahrscheinlich gut gewappnet ist für das Virus, dann zählt das nicht? Weil ich damals keinen PCR Test gemacht habe und weil irgendjemand willkürlich 6 Monate als Beschränkung in den Raum gestellt hat?“ Er bestätigte und meinte, dass das genau so sei. „Herr Soundso, ich bin gerade sprachlos und fühle mich für dumm verkauft. Ihnen ist schon klar, was sie mir hier sagen….“ Er schwafelte dann nur von Regeln und so. Ich machte den Test trotzdem.

Wieso ich das schreibe? Weil ich nicht aufhören werde zu benennen, was hier richtig falsch läuft! Das sind genau so absurde Verordnungen und Beschlüsse, die für mich nicht vertrauensbildend sind. Und ich bin einfach zu wenig abgestumpft, als das ich das mit einem Schulterzucken hinnehmen würde… Ich reg mich auch nicht sonderlich auf. Ich lasse mir weder Angst machen noch mir suggerieren, ich sei verantwortungslos. Ich weiss genau, wer ich bin. Ich steige aus und spiele nicht mit.

Es gibt genug wissenschaftliche Studien die bestätigen, dass man nach einer durchgemachten Infektion gut gegen Sars-CoV-2 geschützt ist. In Deutschland wurden anerkannte Nachweise für Immunität nach einer durchgemachten Infektion mit einer entsprechenden Verordnung zu Beginn der Impfkampagne für ungültig erklärt.

Anders als bei anderen Infektionen ist bei C*-19 also für Genesene per Verordnung ein Verfallsdatum eingebaut. Auch wenn die Person spezifische Abwehrstoffe gegen das Virus im Blut nachweisen kann. In der Zeitrechnung vor C. galt ein Mensch als Genesen, wenn er eine Viruserkrankung, beispielsweise Masern, Röteln oder Mumps, durchgemacht hat. Heute ist das neuerdings nicht mehr so. Das wurde in Deutschland mit der erst kürzlich eingeführten Schutzmassnahmenverordnung am 8.5.21 bestimmt. Nach Wissenschaftlichkeit hört sich das für mich nicht an.

Was ist der Unterschied einer durchgemachten Infektion und einer Impfung?
„Selbst, wenn die Konzentration spezifischer Antikörper im Blut nach mehreren Monaten oder Jahren sinkt oder kaum noch nachweisbar ist, heißt das noch lange nicht, dass der Körper deshalb weniger wehrhaft gegen das Virus ist. „Dass die Antikörper nach einer abgelaufenen Infektion kontinuierlich abnehmen, ist ganz normal“, erklärt Guzmán. Es gebe aber noch eine Reihe anderer Zellen und Mechanismen, die dem Immunsystem gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen.
Da seien zum einen die so genannten B-Gedächtniszellen, die bei Bedarf jederzeit wieder die speziellen Antikörper produzieren können. Sie bieten also einen langanhaltenden Schutz. Zum anderen zirkulieren vor allem nach einer abgelaufenen Infektion im Körper so genannte T-Zellen. Eine Untergruppe davon, die Killer-T-Zellen, suchen nach Körperzellen, die mit dem Virus infiziert sind und zerstören sie. Die zweite Untergruppe, Helfer-T-Zellen genannt, sorgen dafür, dass das Immunsystem nach erneutem Kontakt mit dem Virus wieder aktiviert wird.“ (Zitat aus: Berliner Zeitung, 23.8.21)

Ich zitiere im folgenden Martin Klein. Seinen ganzen Post vom 23.8.21 findest du bei ihm auf seiner Timeline:

„Man muss den Unsinn immer wieder benennen, solange es geht und so oft es geht!
So funktioniert demokratischer Widerstand, hier in Wort und Schrift und draußen in Reden auf der Straße.
Auch wenn manche es nicht mehr hören wollen: es geht um nichts anderes, als um die Selbstbestimmung des Menschen in einer offenen und freien Gesellschaft.
Abgrenzung in «Geimpfte» und «Ungeimpfte» ist eine unerträgliche und unsägliche Verunglimpfung der Grundrechte, die für JEDEN, unabhängig von irgendeinem Status, gelten sollen!
Ein Land, das die Grundrechte seiner Bürger beliebig nach 3G und 2G Regel auf splittet, ist gerade dabei, sich in eine gefährliche Richtung zu begeben und jeder der sich aktiv daran beteiligt, macht sich dabei mitschuldig. Der momentane Zustand ist für einen Rechtsstaat mit einer Verfassung unerträglich!“